Die Reinigung der Fahrzeuge in der Truck Wash Eching UG Waschanlage erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:
1. Die Benutzungshinweise / Bedienungshinweise / Einfahrtshinweise / sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten.
2. Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehören (z.B.: Spoiler, Antenne o.ä.) verursacht worden ist, außer den Waschstraßenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder generell die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
3. Der Kunde / Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeugs oder der Waschstraße führen könnten.
4. Das Personal der Waschanlage kann alle Fahrzeuge zurückweisen, bei denen aufgrund besonderer, für das Personal augenscheinlicher Umstände die Benutzung der Waschanlage zu einer Beschädigung führen könnte.
5. Der Kunde / Fahrzeugführer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal noch vor dem Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen.
6. Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschanlage haftet der Waschanlagenunternehmer für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, dass den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
7. Von der Haftung ausgeschlossen sind:
– Felgen mit überstehendem Felgenrand – Fahrzeuge mit Spurverbreiterungen – Fahrzeuge mit nicht werksmäßig angebrachten, nachgerüsteten Fahrzeugteilen – Von Fahrzeugsensoren ausgelöste Schäden – Oldtimer mit einem Alter über 20 Jahre
Falls diese Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr.
8. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf einer groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen.
9. Sollte eine Klausel dieser AGB’s oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.